Handwerk 2 Min. LesezeitRaumFaktum Rheinland

Nachträge sauber belegen: Was war vor dem Zusatzauftrag da?

Ein Nachtrag scheitert selten an der Leistung, sondern am Beleg. Wie Begehungsstände und Notizen mit Zeitstempel den Zustand vor der Änderung festhalten.

Der Bauherr wünscht sich im laufenden Projekt drei zusätzliche Steckdosen, eine Netzwerkdose im Schlafzimmer und die Vorbereitung für eine Wallbox. Alles kein Problem, alles wird gemacht. Bei der Schlussrechnung heißt es dann: „Das war doch im Angebot drin.“ Wer jetzt keinen Beleg hat, verhandelt statt abzurechnen.

Drei Dinge, die ein Nachtrag braucht

Ein Nachtrag, der ohne Diskussion akzeptiert wird, besteht aus drei belegbaren Teilen:

  1. Der ursprüngliche Umfang. Was war vereinbart, und wo stand das?
  2. Der Änderungswunsch. Wer hat wann was gewünscht?
  3. Der Mehraufwand. Welche Positionen kommen dazu, zu welchem Preis?

Alle drei lassen sich aus einem gut geführten Projekt ableiten, ohne dass man E-Mails durchsucht.

Der ursprüngliche Umfang als Begehungsstand

Wenn die Planung im Rundgang gesetzt wurde, existiert ein Stand, der den vereinbarten Umfang zeigt: In der Küche fünf Steckdosen, im Schlafzimmer vier, keine Netzwerkdose. Dieser Stand ist datiert und, im besten Fall, vom Bauherrn freigegeben. Er ändert sich nicht, wenn später dazukommt.

Der Änderungswunsch an der Stelle

Wünscht sich der Bauherr beim Ortstermin mehr, wird das nicht mündlich vereinbart, sondern an der Stelle festgehalten: drei Bauteile mehr an der Wand in der Küche, als Freigabe an den Bauherrn. Er bestätigt mit einem Tipp, mit Zeitstempel. Damit ist der zweite Teil belegt, und zwar an der Stelle, an der die Dosen später sitzen.

Der Mehraufwand aus der Materialliste

Weil jedes Bauteil sein Materialset mitbringt, ist der Mehraufwand keine Schätzung. Drei Steckdosen in der Massivwand mit Leitungsweg bis zur Verteilung sind drei Dosen, ein Dreifachrahmen, Kabel, Schlitz und Arbeitszeit, mit den Preisen aus dem eigenen Katalog. Die Differenz zwischen Stand vor und Stand nach der Änderung ist der Nachtrag.

Vorsicht bei mündlichen Zusagen

Der häufigste Fehler ist die Zusage zwischen Tür und Angel: „Klar, machen wir.“ Der Bauherr hört: „Ist inklusive.“ Wer die Zusage an der Stelle im Rundgang als Vorschlag einträgt und die Freigabe anfordert, hat den Wunsch dokumentiert, ohne die Situation formell zu machen. Der Bauherr sieht den Vorschlag in seiner Inbox und bestätigt in Ruhe.

Rechtliche Fragen zu Nachträgen, Vergütung und Fristen klären Sie mit Fachanwälten oder Ihrem Verband. Die Dokumentation liefert die Grundlage.

So hilft RaumFaktum 360

In RaumFaktum 360 bleibt jeder Begehungsstand als Version erhalten, Bauteile und Änderungswünsche sitzen mit Datum und Freigabe an der Stelle, und die Materialliste je Stand zeigt den Unterschied. Preise und Positionen sieht nur Ihr Betrieb; der Bauherr sieht die Bauteile und seine Freigaben.

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