Architektur & Planung2 Min.
Der Begehungsstand als Vertragsgrundlage: worauf sich Angebot und Nachtrag beziehen
Ein Angebot bezieht sich auf einen Zustand des Gebäudes. Wenn dieser Zustand als Begehungsstand festgehalten ist, lassen sich Nachträge belegen statt diskutieren.
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