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Kostensatz oder Verrechnungssatz: mit welcher Stunde kalkulieren Sie?

35 Euro kostet der Monteur, 72 Euro steht auf der Rechnung. Wer beide Zahlen in einen Topf wirft, kennt seine Marge nicht. Eine kurze Einordnung für die Kalkulation.

Eine einfache Frage bringt viele Kalkulationen ins Wanken: Rechnet die Software mit dem, was der Monteur den Betrieb kostet, oder mit dem, was der Kunde für die Stunde zahlt? Beides ist ein „Stundensatz“, und beides führt zu völlig anderen Aussagen über die Marge.

Drei Zahlen, die auseinandergehören

Der Lohnkostensatz ist Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile, umgerechnet auf die Stunde, häufig in der Größenordnung von dreißig bis vierzig Euro. Der Vollkostensatz enthält zusätzlich Ausfallzeiten, Fahrzeug, Werkzeug, Verwaltung und Leerlauf; er liegt spürbar höher. Der Verrechnungssatz ist der Preis, den Sie am Markt für die Stunde erzielen, oft zwischen sechzig und neunzig Euro je nach Gewerk und Region.

Was passiert, wenn man sie mischt

Kalkuliert die Software mit dem Verrechnungssatz als Kosten und schlägt darauf noch einen Aufschlag, ist das Angebot zu teuer oder der Rohertrag sieht künstlich klein aus. Kalkuliert sie mit dem Lohnkostensatz und vergisst die Vollkosten, wirkt jedes Projekt profitabel, bis am Jahresende die Fixkosten fehlen. Die saubere Reihenfolge lautet: Kosten mit dem Vollkostensatz, Verkauf über Aufschlag oder Verrechnungssatz, Rohertrag als Differenz.

Aufschläge sind kein Ersatz für Sätze

Ein Aufschlag von zwanzig Prozent auf Arbeit klingt nach Gewinn. Sitzt er auf einem Verrechnungssatz, ist er doppelt gemoppelt. Sitzt er auf dem Lohnkostensatz, reicht er für die Fixkosten nicht. Legen Sie fest, worauf sich der Aufschlag bezieht, und halten Sie es in der Kalkulation dokumentiert fest.

Der Rohertrag als Steuergröße

Angebot netto minus Kosten ergibt den Rohertrag. Auf Basis des Vollkostensatzes zeigt er, was ein Projekt zur Deckung von Gewinn und Risiko beiträgt. Auf Basis des Lohnkostensatzes zeigt er nur, dass Löhne und Material bezahlt sind. Vergleichen Sie Projekte immer auf derselben Basis, sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

Praktische Empfehlung

  • Hinterlegen Sie je Gewerk den Satz, mit dem Kosten gerechnet werden, und benennen Sie ihn eindeutig.
  • Wählen Sie den Aufschlag auf Arbeit so, dass Kosten mal Aufschlag Ihren Verrechnungssatz ergibt.
  • Prüfen Sie einmal im Quartal, ob der Vollkostensatz noch stimmt; Lohnrunden und Kraftstoff ändern ihn.

So hilft RaumFaktum 360

Im Firmenkatalog hinterlegen Sie je Gewerk den Stundensatz, mit dem Positionen bewertet werden, sowie getrennte Aufschläge für Material und Arbeit. Kalkulation und Angebot zeigen Kosten, Aufschlag und Verkaufspreis nebeneinander; die Aufschläge lassen sich je Angebot und Auftragsbestätigung anpassen, ohne den Firmenstandard zu verstellen. Welche Sätze Sie eintragen, entscheidet über die Aussagekraft; ein Steuerberater oder Betriebsberater der Handwerkskammer hilft bei der Bestimmung des Vollkostensatzes.

Katalog und Kalkulation ansehen: https://360.raumfaktum.de/demo.

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